Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Laborordnung – Allgemeine Verhaltensregeln

Inhalt

Allgemeine Verhaltensregeln
Verhalten zum Brandschutz

Allgemeine Verhaltensregeln

  • Das Praktikum findet in Laborräumen statt. Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz sind deshalb unumgänglich. Das Tragen von Schutzkittel und Schutzbrille ist Pflicht.
  • Verhalten Sie sich so, dass Personen nicht gefährdet sowie Einrichtungen, Geräte und Versuchsaufbauten nicht beschädigt werden.
  • Anweisungen von Betreuern und in Versuchsanleitungen gegebene Hinweise zur Handhabung der Geräte und Versuchsanordnungen sind unbedingt zu beachten.
  • Auftretende Störungen und  Beschädigungen an Geräten sowie Unregelmäßigkeiten bei der Versuchsdurchführung, sind sofort zu melden. Eigene Reparaturversuche sind unzulässig!
  • Es steht jeweils nur die am Arbeitsplatz befindliche Ausstattung zur Verfügung. Es ist nicht gestattet, Geräte oder Zubehör von fremden Arbeitsplätzen zu benutzen.
  • Nach Beendigung des Versuches ist der Arbeitsplatz aufgeräumt und sauber zu verlassen.
  • Essen und Trinken ist in den Laborräumen nicht erlaubt. Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt.
  • Die Benutzung von Handys in den Laborräumen ist nicht erwünscht!
  • Das Praktikum beginnt pünktlich zur im Plan angegebenen Zeit.

Verhalten zum Brandschutz

  • Wird ein Brand bemerkt, so ist dies sofort dem Betreuer und allen Anwesenden zu melden. Nach Möglichkeit sind Löschmaßnahmen einzuleiten.
  • Jeder Praktikant hat sich über die Lage und Funktionsweise der Handfeuerlöscher, Löschduschen, Augenduschen, Mittel der Ersten Hilfe, Notrufmöglichkeit sowie über Fluchtwege zu informieren.

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