Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Laborordnung, Allgem. Verhaltensregeln

Inhalt

Allgemeine Verhaltensregeln
Verhalten zum Brandschutz

Allgemeine Verhaltensregeln

  • Das Praktikum findet in Laborräumen statt. Ordnung und Sauberkeit am  Arbeitsplatz sind deshalb unumgänglich. Das Tragen von Schutzkittel und  Schutzbrille ist Pflicht.
  • Verhalten Sie sich so, dass Personen nicht gefährdet sowie Einrichtungen, Geräte und Versuchsaufbauten nicht beschädigt werden.
  • Anweisungen von Betreuern und in Versuchsanleitungen gegebene  Hinweise zur Handhabung der Geräte und Versuchsanordnungen sind  unbedingt zu beachten. In Zweifelsfällen ist der betreunde Assistent hinzuzuziehen.
  • Auftretende Störungen und Beschädigungen an Geräten sowie  Unregelmäßigkeiten bei der Versuchsdurchführung, sind sofort zu melden. Eigene Reparaturversuche sind unzulässig!
  • Es steht jeweils nur die am Arbeitsplatz befindliche Ausstattung zur  Verfügung. Es ist nicht gestattet, Geräte oder Zubehör von fremden  Arbeitsplätzen zu benutzen.
  • Nach Beendigung des Versuches sind alle Geräte abzustellen, Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen und die verwendeten Glasgeräte zu reinigen. Der Arbeitsplatz ist aufgeräumt und sauber dem betreunden Assistenten zu übergeben.
  • Essen und Trinken ist in den Laborräumen nicht erlaubt. Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt.
  • Die Benutzung von Handys in den Laborräumen ist nicht erwünscht!
  • Die Missachtung der Hygieneregeln führt zum Ausschluss aus dem Praktikum!

Verhalten zum Brandschutz

  • Wird ein Brand bemerkt, so ist dies sofort dem Betreuer und allen  Anwesenden zu melden. Nach Möglichkeit sind Löschmaßnahmen einzuleiten.
  • Jeder Praktikumsteilnehmer hat sich über die Lage und Funktionsweise der  Handfeuerlöscher, Löschduschen, Augenduschen, Mittel der Ersten Hilfe,  Notrufmöglichkeit sowie über Fluchtwege zu informieren.

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