Laborordnung – Allgemeine Verhaltensregeln
Inhalt
Allgemeine Verhaltensregeln
Verhalten zum Brandschutz
Allgemeine Verhaltensregeln
- Das Praktikum findet in Laborräumen statt. Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz sind deshalb unumgänglich. Das Tragen von Schutzkittel und Schutzbrille ist Pflicht.
- Verhalten Sie sich so, dass Personen nicht gefährdet sowie Einrichtungen, Geräte und Versuchsaufbauten nicht beschädigt werden.
- Anweisungen von Betreuern und in Versuchsanleitungen gegebene Hinweise zur Handhabung der Geräte und Versuchsanordnungen sind unbedingt zu beachten.
- Auftretende Störungen und Beschädigungen an Geräten sowie Unregelmäßigkeiten bei der Versuchsdurchführung, sind sofort zu melden. Eigene Reparaturversuche sind unzulässig!
- Es steht jeweils nur die am Arbeitsplatz befindliche Ausstattung zur Verfügung. Es ist nicht gestattet, Geräte oder Zubehör von fremden Arbeitsplätzen zu benutzen.
- Nach Beendigung des Versuches ist der Arbeitsplatz aufgeräumt und sauber zu verlassen.
- Essen und Trinken ist in den Laborräumen nicht erlaubt. Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt.
- Die Benutzung von Handys in den Laborräumen ist nicht erwünscht!
- Das Praktikum beginnt pünktlich zur im Plan angegebenen Zeit.
Verhalten zum Brandschutz
- Wird ein Brand bemerkt, so ist dies sofort dem Betreuer und allen Anwesenden zu melden. Nach Möglichkeit sind Löschmaßnahmen einzuleiten.
- Jeder Praktikant hat sich über die Lage und Funktionsweise der Handfeuerlöscher, Löschduschen, Augenduschen, Mittel der Ersten Hilfe, Notrufmöglichkeit sowie über Fluchtwege zu informieren.